Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Veydex Hub, seiner Module, von Veydex Connect und Veydex Payments. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer.
Entwurf, nicht anwaltlich geprüft
Diese Fassung ist ein Entwurf. Sie ist auf das abgestimmt, was diese Website tatsächlich verarbeitet, ersetzt aber keine anwaltliche Prüfung und ist ohne die fehlenden Unternehmensangaben nicht vollständig.
§ 1Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen noch nicht hinterlegt (nachfolgend „Veydex“) und dem Kunden über die Nutzung des Veydex Hub, der einzeln buchbaren Module, von Veydex Connect und Veydex Payments.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Veydex ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Für Kassensysteme und Hardware gelten gesonderte Vereinbarungen. Diese Bedingungen gelten dafür ergänzend, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 2Vertragsgegenstand
(1) Veydex stellt dem Kunden den Veydex Hub für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Der Kunde erhält keinen Anspruch auf Überlassung der Software selbst.
(2) Welche Leistungen im Einzelnen geschuldet sind, ergibt sich aus den vom Kunden gebuchten Modulen und der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Leistungsbeschreibung auf veydex.com.
(3) Veydex Connect verbindet vorhandene Kassensysteme des Kunden mit dem Hub. Veydex Payments vermittelt die Abwicklung von Zahlungen über einen Zahlungsdienstleister; siehe § 6.
(4) Der Betrieb der technischen Infrastruktur schuldet Veydex bis zum Übergabepunkt am Ausgang des eigenen Rechenzentrums. Die Verbindung des Kunden zum Internet und dessen Endgeräte sind nicht Vertragsgegenstand.
§ 3Vertragsschluss und Testphase
(1) Die Darstellung der Module auf veydex.com ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn Veydex die Buchung bestätigt oder die Leistung bereitstellt.
(3) Veydex kann den Hub für einen Testzeitraum von 14 Tagen unentgeltlich bereitstellen. Der Testzeitraum endet automatisch; er geht nicht ohne ausdrückliche Buchung in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis über. Während des Testzeitraums bestehen keine Verfügbarkeits- und keine Gewährleistungsansprüche; die Haftung richtet sich nach § 15.
§ 4Leistungsumfang, Verfügbarkeit und Weiterentwicklung
(1) Veydex bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Hub. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, soweit sie gesondert vereinbart ist.
(2) Wartungsarbeiten führt Veydex nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durch und kündigt planbare Arbeiten mit angemessener Frist an. Zeiten unvermeidbarer Wartung gelten nicht als Ausfall.
(3) Veydex entwickelt den Hub fortlaufend weiter. Änderungen sind zulässig, soweit sie den vertraglich geschuldeten Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind. Wird eine wesentliche Funktion eines gebuchten Moduls dauerhaft eingestellt, kann der Kunde das betroffene Modul zum Zeitpunkt der Einstellung kündigen.
(4) Funktionen, die als noch nicht verfügbar gekennzeichnet sind, sind nicht Vertragsgegenstand.
§ 5Veydex Connect und Kassenanbindung
(1) Die Anbindung eines vorhandenen Kassensystems setzt voraus, dass dessen Anbieter eine geeignete Schnittstelle bereitstellt und der Kunde zu deren Nutzung berechtigt ist. Ob und in welchem Umfang eine Anbindung möglich ist, hängt vom jeweiligen Kassensystem ab.
(2) Der Kunde stellt die für die Anbindung erforderlichen Zugänge bereit oder veranlasst deren Bereitstellung durch seinen Kassenbetreuer. Veydex fordert den Kunden nicht auf, Anmeldedaten seines Kassensystems zu übermitteln, und verlangt keine Passwörter.
(3) Für Umfang, Richtigkeit und Verfügbarkeit der über eine fremde Schnittstelle bereitgestellten Daten übernimmt Veydex keine Gewähr. Ändert oder beendet der Anbieter des Kassensystems seine Schnittstelle, kann die Anbindung entfallen; § 4 Abs. 3 Satz 3 gilt entsprechend.
§ 6Veydex Payments
(1) Zahlungen werden über Stripe Connect abgewickelt. Der Kunde ist dabei Händler und Vertragspartner des Zahlungsdienstleisters. Zwischen dem Kunden und dem Zahlungsdienstleister kommt ein eigenes Vertragsverhältnis zustande, für das dessen Bedingungen gelten.
(2) Veydex erbringt keine Zahlungsdienste im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, führt keine Gelder des Kunden und ist an keiner Stelle Inhaber der Beträge. Auszahlungen erfolgen unmittelbar auf das vom Kunden verbundene Konto.
(3) Für die Nutzung von Veydex Payments berechnet Veydex ein Entgelt von 0,9 % je Transaktion. Die Entgelte des Zahlungsdienstleisters kommen hinzu und werden unmittelbar zwischen ihm und dem Kunden abgerechnet.
(4) Prüfungen des Zahlungsdienstleisters zur Identität des Kunden und zur Geldwäscheprävention obliegen diesem. Veydex hat auf deren Ergebnis keinen Einfluss.
§ 7Helfer und automatisierte Vorschläge
(1) Der Hub kann Auffälligkeiten erkennen, Hinweise geben und Handlungen vorschlagen. Der Kunde legt für jede Rolle eine Vertrauensstufe fest und bestimmt damit, ob eine Funktion nur beobachtet, Vorschläge unterbreitet oder freigegebene Aufgaben innerhalb der vom Kunden gesetzten Grenzen selbstständig ausführt.
(2) Hinweise, Vorschläge, Prognosen und Auswertungen beruhen auf den vorhandenen Daten und sind mit Unsicherheit behaftet. Sie stellen keine Rechts-, Steuer-, Personal- oder Unternehmensberatung dar und ersetzen keine eigene Prüfung durch den Kunden.
(3) Entscheidungen des Kunden bleiben seine Entscheidungen, auch wenn sie einem Vorschlag folgen oder auf einer freigegebenen Ausführung beruhen. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der auf ihn anwendbaren Vorschriften, insbesondere des Arbeitszeit-, Arbeitsschutz- und Mitbestimmungsrechts sowie der lebensmittel- und hygienerechtlichen Pflichten.
(4) Unterliegt der Einsatz mitbestimmungspflichtiger Funktionen der Beteiligung eines Betriebsrats, obliegt deren Herbeiführung dem Kunden.
§ 8Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde richtet Nutzerkonten für seine Beschäftigten ein, vergibt Rollen und entzieht Berechtigungen unverzüglich, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht weitergegeben werden.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er die im Hub verarbeiteten Daten rechtmäßig erhebt und einstellen darf. Das gilt insbesondere für Gesundheitsdaten wie hinterlegte Allergien, für die er eine tragfähige Rechtsgrundlage nach Art. 9 DSGVO benötigt.
(3) Versendet der Kunde über den Hub Erinnerungen, Bewertungsanfragen oder Werbung, ist er dafür verantwortlich, die erforderlichen Einwilligungen einzuholen und die Vorgaben des § 7 UWG einzuhalten. Veydex stellt dafür nur das Werkzeug bereit.
(4) Der Kunde nutzt den Hub nicht rechtswidrig, überlässt ihn nicht unberechtigten Dritten und unternimmt nichts, was die Sicherheit oder Verfügbarkeit für andere Kunden beeinträchtigt.
(5) Der Kunde meldet erkennbare Mängel unverzüglich und in nachvollziehbarer Form.
§ 9Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf veydex.com ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Modulentgelte werden monatlich im Voraus abgerechnet. Wird ein Modul im Laufe eines Abrechnungszeitraums gebucht, wird es anteilig berechnet. Das Transaktionsentgelt nach § 6 Abs. 3 wird nachträglich abgerechnet.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB.
(4) Gerät der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil des Entgelts länger als 30 Tage in Verzug, kann Veydex den Zugang nach vorheriger Ankündigung und Setzung einer angemessenen Nachfrist sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
(5) Veydex kann die Entgelte mit einer Frist von sechs Wochen zum Beginn eines Abrechnungszeitraums ändern. Der Kunde kann das betroffene Modul in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; auf dieses Recht weist Veydex in der Ankündigung hin.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 10Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Abrechnungsmonats gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Einzelne Module können gesondert gekündigt werden. Wird das letzte Modul gekündigt, endet der Vertrag insgesamt.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Veydex insbesondere vor, wenn der Kunde erheblich gegen § 8 verstößt und den Verstoß nach Abmahnung nicht abstellt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
(5) Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten noch 30 Tage lang in einem gängigen Format exportieren. Danach löscht Veydex die Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten und für die Einhaltung eigener Aufbewahrungspflichten selbst verantwortlich.
§ 11Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, den Hub im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Eine Überlassung an Dritte, eine Vervielfältigung über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus sowie eine Bearbeitung oder Rückentwicklung der Software sind nicht gestattet. Zwingende gesetzliche Befugnisse, insbesondere nach §§ 69d und 69e UrhG, bleiben unberührt.
(3) Die Rechte an den vom Kunden eingestellten Daten bleiben beim Kunden.
§ 12Datenschutz und Kundendaten
(1) Verarbeitet Veydex im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, ist der Kunde Verantwortlicher und Veydex Auftragsverarbeiter. Die Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der als Anlage Bestandteil dieses Vertrags ist.
(2) Veydex darf Daten des Kunden in aggregierter und anonymisierter Form auswerten, um den Dienst zu betreiben, zu sichern und weiterzuentwickeln sowie um Vergleichswerte bereitzustellen. Aus den Ergebnissen darf kein Rückschluss auf einen einzelnen Betrieb oder eine einzelne Person möglich sein. Vergleichswerte werden nur ausgegeben, wenn die Gruppe groß genug ist; Umsätze, Namen und Ranglisten anderer Betriebe werden nicht offengelegt.
(3) Veydex nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz.
§ 13Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
(1) Veydex stellt Funktionen bereit, die den Kunden bei der Erfüllung seiner steuerlichen Aufzeichnungspflichten unterstützen. Die Pflichten selbst, insbesondere nach § 146a AO, der Kassensicherungsverordnung und den GoBD, treffen den Kunden.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Einsatz des Hub und die Anbindung seines Kassensystems mit seinem steuerlichen Berater abzustimmen und die vorgeschriebenen Aufzeichnungen vollständig, unveränderbar und für die gesetzliche Dauer aufzubewahren.
§ 14Gewährleistung
(1) Veydex gewährleistet, dass der Hub während der Vertragslaufzeit in vertragsgemäßem Zustand erhalten wird. § 536a Abs. 2 BGB und die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel sind ausgeschlossen.
(2) Ein Mangel liegt vor, wenn die Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist. Veydex beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist; eine Beseitigung kann auch durch eine zumutbare Umgehungslösung erfolgen.
(3) Unerhebliche Beeinträchtigungen, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Veydex sowie Fehler, die auf einer unsachgemäßen Nutzung oder auf Systemen Dritter beruhen, sind keine Mängel.
§ 15Haftung
(1) Veydex haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), haftet Veydex begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf noch nicht hinterlegt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet Veydex nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden für deren Wiederherstellung entstanden wäre.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Veydex.
§ 16Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs einer Partei, die sie bei Vertragsschluss nicht vorhersehen und mit zumutbaren Mitteln nicht abwenden konnte — etwa Naturereignisse, Krieg, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen — befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert der Zustand länger als 60 Tage an, kann jede Partei den Vertrag kündigen.
§ 17Änderungen dieser Bedingungen
(1) Veydex kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an Änderungen des Leistungsumfangs erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Änderungen teilt Veydex mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens weist Veydex in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
§ 18Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist noch nicht hinterlegt, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen. Übersetzungen dienen allein der Verständlichkeit.
Stand: Entwurf