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Zahlungen, Link und Telefon

Seite veröffentlichen: Impressum bestätigen, was noch fehlt

Veröffentlicht wird nur, was vollständig ist: Name, ein Weg, dich zu erreichen, ein Impressum mit den Angaben deiner Rechtsform und deine Bestätigung, dass Impressum und Datenschutzhinweise stimmen. Fehlt etwas, nennt Veydex das Feld.

Du bearbeitest in Veydex Link immer einen Entwurf. Gäste sehen erst, was du veröffentlichst; ein Tippfehler steht also nie sofort im Netz.

Was vor dem Veröffentlichen da sein muss

  • der Name des Betriebs
  • ein Weg, dich zu erreichen: Telefon, E-Mail oder Adresse
  • das Impressum: Name laut Gewerbeanmeldung, Rechtsform, Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort und E-Mail. Je nach Rechtsform kommen Vertreten durch und der Registereintrag dazu, etwa bei GmbH, UG, KG oder e. K.
  • für den Datenschutz einer von drei Wegen: der Standardtext, der beschreibt, was Link selbst tut, ein eigener Text mit mindestens 200 Zeichen oder ein Link auf deine bestehende Datenschutzerklärung
  • deine Bestätigung, dass Impressum und Datenschutzhinweise stimmen und du für sie verantwortlich bist
  • eine bestätigte E-Mail-Adresse an deinem Konto

Fehlt etwas, sagt Veydex genau, was: zum Beispiel „Zum Veröffentlichen fehlt noch: Impressum: Rechtsform“.

Wenn die Seite erst geprüft wird

Bei bestimmten Inhalten geht die erste Veröffentlichung nicht sofort online, sondern zu einer kurzen Prüfung durch Veydex. Du bekommst Bescheid, sobald sie entschieden ist. Freigegeben wird genau der Stand, den du zur Prüfung geschickt hast.

Wer veröffentlicht

Veröffentlichen, Impressum, Adresse und Domains liegen bei der Inhaberin oder dem Inhaber. Die Schichtleitung kann die Seite bearbeiten und den Entwurf zur Freigabe vorlegen; du bekommst dann eine Mitteilung.

Hat das geholfen?

Lieber mit einem Menschen sprechen?Anrufen: +49 157 58353026Schreiben