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Küche, Lager und Hygiene

Gericht anlegen

In der Speisekarte wählst du Gericht anlegen und trägst mindestens Name und Preis ein. Das Gericht steht dann im Entwurf; Gäste sehen es erst, wenn du die Karte veröffentlichst.

Gerichte legst du am Rechner an. Am Handy änderst du nur Preise und meldest Gerichte für heute aus.

So geht's

  1. 1. Öffne Speisekarte und wähle Gericht anlegen.
  2. 2. Trag Name und Preis ein. Ohne beides lässt sich das Gericht nicht veröffentlichen.
  3. 3. Wähle die Kategorie. Ohne Kategorie steht das Gericht unter „Ohne Kategorie“.
  4. 4. Was du sonst schon weißt: Beschreibung, Menge (etwa „0,3 l“), Allergene, Zusatzstoffe, Wareneinsatz.
  5. 5. Wähle Veröffentlichen, wenn die Karte so gelten soll.

Die übrigen Felder

  • MwSt. im Haus und MwSt. außer Haus sind mit 19 % und 7 % vorbelegt. Du kannst beide ändern.
  • Artikelnummer: Eine Nummer gibt es je Betrieb nur einmal. Trägst du die Nummer ein, unter der deine Kasse das Gericht führt, ordnet der Hub die Kassenpositionen sicher zu.
  • Wareneinsatz: netto je Portion. Mit ihm zeigt das Gericht seine Marge, siehe Wareneinsatz und Marge.
  • Varianten: Unter Neue Variante trägst du einen Namen wie „Kleine Portion“ und einen Auf- oder Abschlag ein und wählst Variante hinzufügen. Wareneinsatz und Rezeptur bleiben am Grundgericht.

Ein Gericht entfernen

Wähle beim Gericht Gericht entfernen. Es verschwindet beim Veröffentlichen von der Karte, mit seinen Varianten. Bis dahin holst du es mit Zurückholen zurück.

Die Speisekarte bearbeitet die Inhaberin oder der Inhaber.

Hat das geholfen?

Lieber mit einem Menschen sprechen?Anrufen: +49 157 58353026Schreiben